- Vermittlungsgehilfe
- ⇡ Handlungsgehilfe, der damit betraut ist, außerhalb des Betriebs des Unternehmers Geschäfte zu vermitteln. V. gelten als ermächtigt, Mängelanzeigen, Erklärung, dass Ware zur Verfügung gestellt werde, u.Ä. Erklärungen entgegenzunehmen (§ 75g HGB).
Lexikon der Economics. 2013.