Vermittlungsgehilfe

Vermittlungsgehilfe
Handlungsgehilfe, der damit betraut ist, außerhalb des Betriebs des Unternehmers Geschäfte zu vermitteln. V. gelten als ermächtigt, Mängelanzeigen, Erklärung, dass Ware zur Verfügung gestellt werde, u.Ä. Erklärungen entgegenzunehmen (§ 75g HGB).

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем решить контрольную работу

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”